La Cuisine De Laure
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La Cuisine de Laure
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“
Für alle Aufträge gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“:

Preise 
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen Auftragsannahme und dem Tag der Leistungserbringung behält sich Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“ – das Recht vor, aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen eine Preisänderung vorzunehmen. 
 
Auftragsannahme 
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. 
 
Teilnehmerzahl & Leistungsbeschreibung 
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“ – die genaue Anzahl der Teilnehmer und die konkrete Speisen– und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Die Angaben gelten als Vertragsinhalt und sind Grundlage der Abrechnung. Hilfsköche und/oder zusätzliches Servicepersonal sind vom Auftraggeber direkt zu bezahlen. 
Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“ – verpflichtet sich zur Vorbereitung eines Essens für die vom Auftraggeber verbindlich mitgeteilte Anzahl an Personen in den Privat– oder Geschäftsräumen des Kunden. Im Preis enthalten sind der Einkauf der Zutaten, die Zubereitung der Speisen, das Servieren am Tisch (bis zu 8 Teilnehmer) und das ordnungsgemäße Hinterlassen der Küche. Es wird für alle geladenen Gäste dasselbe Menü am Tisch serviert. Ausnahmen (z.B. bei Vegetariern) müssen vorab individuell abgesprochen werden. 
Um eine gleichbleibende Qualität und Frische der verwendeten Zutaten zu garantieren, behält sich der Koch vor, aufgrund von Marktgegebenheiten Einzelelemente des Menüs zu verändern oder durch ein ähnliches Produkt zu ersetzen, welches dem hohen Qualitätsstandard von Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“ entspricht. 
 
Reklamation 
Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Verkostung des Menüs erfolgt. Verdeckte Mängel der servierten Ware müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach dem Entdecken, mitgeteilt werden. 
 
Rechnung & Zahlung 
Die Leistungen von Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“ – sind ohne jeden Abzug spätestens am Tag der Veranstaltung zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt in bar gegen Quittung oder Rechnung. Im Falle einer Überweisung hat die Gutschrift bis spätestens zum Tag der Veranstaltung auf dem Konto von „Laure Heurlin“ zu erfolgen. Eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent der Gesamtsumme kann bei Reservierungsbestätigung angefordert werden. Im Falle des Zahlungsverzugs werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“ – vor. 
 
Kilometergeld 
An– und Abreise innerhalb der ersten 30 km ab München (Schmellerstr. 16, 80337 München) sind kostenlos. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,70 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. 
 
Verlust & Beschädigung von Mietgegenständen 
Für Gegenstände, die Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“ – zur Durchführung des Auftrags dem Auftraggeber zur Verfügung stellt (z.B. Geschirr usw.), obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber haftet für seine Gäste. 
 
Stornierung 
Bei einer Stornierung eines bei Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“ – gebuchten Auftrags durch den Auftraggeber werden bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung die bereits angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Stornierung wird die volle Auftragssumme fällig. 
 
Haftung 
Laure Heurlin – „La cuisine de Laure“ – haftet für bei der Durchführung des Abends entstehende Schäden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, die nicht Personenschäden sind, und keine Kardinalpflichten betreffen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 
 
Schriftform 
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
 
Gerichtsstand & anwendbares Recht 
Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, München. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. 

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